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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 21.10.2009


Katalog- und Website-Förderung für 2010 im Bereich der Bildenden Kunst
AVIVA-Redaktion

Auch im Jahr 2010 gewährt die Kulturverwaltung des Berliner Senats zur Förderung Berliner KünstlerInnen Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkatalogs oder einer ersten Website.




Die Förderung soll KünstlerInnen mit 1. Wohnsitz in Berlin, die durch ausgezeichnete Leistungen hervorstechen, die Möglichkeit geben, ihr Werk einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren. Dabei können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben, aber deren Realisierung zwischen März und Dezember 2010 liegt.

KünstlerInnen, deren letzte geförderte Veröffentlichung (Katalog / Website) länger als fünf Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Zuschüsse zu stellen. Das Katalog- / Website-Projekt wird mit bis zu 70 % der gesamten Herstellungskosten bezuschusst, jedoch maximal bis zu 8.000 Euro für einen Katalog und maximal 3.200 Euro für eine Website. Die Vergabe dieser Zuschüsse kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine unabhängige Jury entscheidet über Qualität und fachlichen Anspruch der eingesendeten Arbeiten.

Bewerbungsschluss ist der 25. November 2009 (Poststempel).

Die Bewerbungsunterlagen liegen unter folgender Adresse zur Abholung bereit:
Regierender Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
Referat V D - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen - Zimmer 4/A/6

Die Unterlagen können auch beim Pförtner abgeholt werden und stehen im Internet mit weiteren Informationen zur Förderung unter folgender Adresse zur Verfügung:
www.berlin.de









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Beitrag vom 21.10.2009

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